Fachbegriffe
35 Begriffe aus Außenhandel und Trade Finance, kurz erklärt.
Akkreditiv (Letter of Credit, L/C)
Eine Bank verspricht, dem Exporteur Geld zu zahlen, wenn er die verlangten Dokumente pünktlich und fehlerfrei vorlegt. So hängt die Zahlung nicht mehr an der Zahlungsmoral des Käufers.
Akkreditivbestätigung
Eine zweite Bank gibt neben der eröffnenden Bank ein eigenes Zahlungsversprechen ab. Das hilft bei Länder- und Bankrisiko.
Avalkredit
Die Bank stellt Garantien und Bürgschaften bis zu einem festen Rahmen. Dabei fließt kein Geld, Ihre Liquidität bleibt frei.
Bankgarantie / Aval
Die Bank verspricht selbstständig zu zahlen, zum Beispiel als Bietungs-, Anzahlungs- oder Erfüllungsgarantie. Sie zahlt, sobald der Begünstigte richtig anfordert.
Bestätigtes Akkreditiv
Neben der Bank des Käufers verspricht eine zweite Bank die Zahlung, meist die Bank des Exporteurs. Das gibt Sicherheit, wenn die Bank des Käufers schwach ist.
Bestätigungskosten / Confirmation Fee
Die Provision der bestätigenden Bank dafür, dass sie das Zahlungsrisiko übernimmt. Sie hängt von Land, Bank und Laufzeit ab.
CIF (Cost, Insurance, Freight)
Der Verkäufer zahlt Fracht und Versicherung bis zum Zielhafen. Die Gefahr geht aber schon beim Verladen auf den Käufer über.
D/A (Documents against Acceptance)
Eine Form des Inkassos. Der Käufer bekommt die Dokumente gegen ein Akzept und zahlt erst später am Fälligkeitstag.
D/P (Documents against Payment)
Eine Form des Inkassos. Der Käufer bekommt die Dokumente nur, wenn er sofort zahlt.
Devisentermingeschäft
Sie legen heute einen Wechselkurs für einen späteren Termin fest. Das ist das klassische Mittel gegen Kursrisiko.
Diskrepanz
Die Dokumente passen nicht zu den Bedingungen des Akkreditivs. Das ist der häufigste Grund für verspätete oder verweigerte Zahlung.
Dokumenteninkasso (CAD)
Die Bank gibt dem Käufer die Dokumente erst, wenn er zahlt oder einen Wechsel akzeptiert. Das ist günstiger als ein Akkreditiv. Die Bank garantiert die Zahlung aber nicht.
Dual-Use-Güter
Güter, die zivil und militärisch genutzt werden können. Für den Export brauchen Sie meist eine Genehmigung.
EXW (Ex Works)
Der Käufer holt die Ware im Werk ab. Er trägt fast alle Kosten und Risiken.
Factoring
Sie verkaufen Ihre Forderungen laufend an einen Factor. Der gibt Ihnen Liquidität, schützt vor Ausfall und kümmert sich um das Mahnwesen.
FOB (Free on Board)
Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des Schiffs. Ab dann trägt der Käufer Kosten und Risiko.
Forfaitierung
Sie verkaufen eine einzelne Exportforderung mit längerer Laufzeit an einen Forfaiteur, ohne Rückgriff auf Sie. Das Geld haben Sie sofort.
Handelsrechnung
Ihre Rechnung an den Käufer mit Ware, Wert, Incoterm und Parteien. Sie muss genau zum Akkreditiv passen.
Hermesdeckung
Eine Exportkreditgarantie des Bundes. Sie schützt vor Zahlungsausfällen, die politische oder wirtschaftliche Gründe haben.
Incoterms 2020
Lieferklauseln wie EXW, FOB, CIF oder DAP. Sie regeln, wer Transport, Kosten, Risiko und Versicherung übernimmt.
ISP98
Das Regelwerk für Standby-Akkreditive (International Standby Practices).
Konnossement (Bill of Lading, B/L)
Das Dokument der Seefracht. Es ist zugleich ein Wertpapier für die Ware. „Clean on board“ heißt: Die Ware kam ohne Beanstandung an Bord.
Luftfrachtbrief (Air Waybill, AWB)
Das Transportdokument der Luftfracht. Anders als das Konnossement ist es kein Wertpapier.
Nachsichtakkreditiv (Deferred Payment)
Die Bank zahlt erst eine vereinbarte Zeit nach Aufnahme der Dokumente, nicht sofort.
Open Account (offene Rechnung)
Sie liefern, und der Käufer zahlt später gegen Rechnung. Für den Käufer ist das bequem. Für Sie hat es das höchste Ausfallrisiko.
Packliste
Sie listet Packstücke, Gewichte und Maße auf und ergänzt die Rechnung.
Präferenzursprung
Die Ware erfüllt die Ursprungsregeln eines Freihandelsabkommens und bekommt dadurch Zollvorteile. Nachweis ist zum Beispiel die EUR.1 oder eine Ursprungserklärung.
Rembours
Der Weg, auf dem die zahlende Bank ihr Geld von der eröffnenden Bank zurückbekommt (Reimbursement).
Standby-Akkreditiv (SBLC)
Es funktioniert wie eine Garantie. Die Bank zahlt nur, wenn der Käufer seine Rechnung nicht bezahlt. Das ist üblich im Anlagenbau und bei laufenden Lieferungen.
UCP 600
Das Regelwerk der ICC für Akkreditive. Es legt fest, wie Banken Dokumente prüfen und wann sie zahlen.
URC 522
Die ICC-Regeln für das Dokumenteninkasso.
URDG 758
Die ICC-Regeln für Garantien auf erstes Anfordern.
Ursprungszeugnis
Es belegt, woher die Ware kommt. Meist stellt es die IHK aus. Zoll und Käufer brauchen es für Zölle und Vorteile.
Vorauskasse
Der Käufer zahlt, bevor Sie liefern. Für Sie ist das am sichersten, für den Käufer am unangenehmsten.
Wechsel (Tratte)
Eine schriftliche Zahlungsanweisung ohne Bedingung. Im Inkasso ist sie die Grundlage für D/A. Sie lässt sich vor der Fälligkeit verkaufen (diskontieren).
