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Fachbegriffe

35 Begriffe aus Außenhandel und Trade Finance, kurz erklärt.

  • Akkreditiv (Letter of Credit, L/C)

    Eine Bank verspricht, dem Exporteur Geld zu zahlen, wenn er die verlangten Dokumente pünktlich und fehlerfrei vorlegt. So hängt die Zahlung nicht mehr an der Zahlungsmoral des Käufers.

  • Akkreditivbestätigung

    Eine zweite Bank gibt neben der eröffnenden Bank ein eigenes Zahlungsversprechen ab. Das hilft bei Länder- und Bankrisiko.

  • Avalkredit

    Die Bank stellt Garantien und Bürgschaften bis zu einem festen Rahmen. Dabei fließt kein Geld, Ihre Liquidität bleibt frei.

  • Bankgarantie / Aval

    Die Bank verspricht selbstständig zu zahlen, zum Beispiel als Bietungs-, Anzahlungs- oder Erfüllungsgarantie. Sie zahlt, sobald der Begünstigte richtig anfordert.

  • Bestätigtes Akkreditiv

    Neben der Bank des Käufers verspricht eine zweite Bank die Zahlung, meist die Bank des Exporteurs. Das gibt Sicherheit, wenn die Bank des Käufers schwach ist.

  • Bestätigungskosten / Confirmation Fee

    Die Provision der bestätigenden Bank dafür, dass sie das Zahlungsrisiko übernimmt. Sie hängt von Land, Bank und Laufzeit ab.

  • CIF (Cost, Insurance, Freight)

    Der Verkäufer zahlt Fracht und Versicherung bis zum Zielhafen. Die Gefahr geht aber schon beim Verladen auf den Käufer über.

  • D/A (Documents against Acceptance)

    Eine Form des Inkassos. Der Käufer bekommt die Dokumente gegen ein Akzept und zahlt erst später am Fälligkeitstag.

  • D/P (Documents against Payment)

    Eine Form des Inkassos. Der Käufer bekommt die Dokumente nur, wenn er sofort zahlt.

  • Devisentermingeschäft

    Sie legen heute einen Wechselkurs für einen späteren Termin fest. Das ist das klassische Mittel gegen Kursrisiko.

  • Diskrepanz

    Die Dokumente passen nicht zu den Bedingungen des Akkreditivs. Das ist der häufigste Grund für verspätete oder verweigerte Zahlung.

  • Dokumenteninkasso (CAD)

    Die Bank gibt dem Käufer die Dokumente erst, wenn er zahlt oder einen Wechsel akzeptiert. Das ist günstiger als ein Akkreditiv. Die Bank garantiert die Zahlung aber nicht.

  • Dual-Use-Güter

    Güter, die zivil und militärisch genutzt werden können. Für den Export brauchen Sie meist eine Genehmigung.

  • EXW (Ex Works)

    Der Käufer holt die Ware im Werk ab. Er trägt fast alle Kosten und Risiken.

  • Factoring

    Sie verkaufen Ihre Forderungen laufend an einen Factor. Der gibt Ihnen Liquidität, schützt vor Ausfall und kümmert sich um das Mahnwesen.

  • FOB (Free on Board)

    Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des Schiffs. Ab dann trägt der Käufer Kosten und Risiko.

  • Forfaitierung

    Sie verkaufen eine einzelne Exportforderung mit längerer Laufzeit an einen Forfaiteur, ohne Rückgriff auf Sie. Das Geld haben Sie sofort.

  • Handelsrechnung

    Ihre Rechnung an den Käufer mit Ware, Wert, Incoterm und Parteien. Sie muss genau zum Akkreditiv passen.

  • Hermesdeckung

    Eine Exportkreditgarantie des Bundes. Sie schützt vor Zahlungsausfällen, die politische oder wirtschaftliche Gründe haben.

  • Incoterms 2020

    Lieferklauseln wie EXW, FOB, CIF oder DAP. Sie regeln, wer Transport, Kosten, Risiko und Versicherung übernimmt.

  • ISP98

    Das Regelwerk für Standby-Akkreditive (International Standby Practices).

  • Konnossement (Bill of Lading, B/L)

    Das Dokument der Seefracht. Es ist zugleich ein Wertpapier für die Ware. „Clean on board“ heißt: Die Ware kam ohne Beanstandung an Bord.

  • Luftfrachtbrief (Air Waybill, AWB)

    Das Transportdokument der Luftfracht. Anders als das Konnossement ist es kein Wertpapier.

  • Nachsichtakkreditiv (Deferred Payment)

    Die Bank zahlt erst eine vereinbarte Zeit nach Aufnahme der Dokumente, nicht sofort.

  • Open Account (offene Rechnung)

    Sie liefern, und der Käufer zahlt später gegen Rechnung. Für den Käufer ist das bequem. Für Sie hat es das höchste Ausfallrisiko.

  • Packliste

    Sie listet Packstücke, Gewichte und Maße auf und ergänzt die Rechnung.

  • Präferenzursprung

    Die Ware erfüllt die Ursprungsregeln eines Freihandelsabkommens und bekommt dadurch Zollvorteile. Nachweis ist zum Beispiel die EUR.1 oder eine Ursprungserklärung.

  • Rembours

    Der Weg, auf dem die zahlende Bank ihr Geld von der eröffnenden Bank zurückbekommt (Reimbursement).

  • Standby-Akkreditiv (SBLC)

    Es funktioniert wie eine Garantie. Die Bank zahlt nur, wenn der Käufer seine Rechnung nicht bezahlt. Das ist üblich im Anlagenbau und bei laufenden Lieferungen.

  • UCP 600

    Das Regelwerk der ICC für Akkreditive. Es legt fest, wie Banken Dokumente prüfen und wann sie zahlen.

  • URC 522

    Die ICC-Regeln für das Dokumenteninkasso.

  • URDG 758

    Die ICC-Regeln für Garantien auf erstes Anfordern.

  • Ursprungszeugnis

    Es belegt, woher die Ware kommt. Meist stellt es die IHK aus. Zoll und Käufer brauchen es für Zölle und Vorteile.

  • Vorauskasse

    Der Käufer zahlt, bevor Sie liefern. Für Sie ist das am sichersten, für den Käufer am unangenehmsten.

  • Wechsel (Tratte)

    Eine schriftliche Zahlungsanweisung ohne Bedingung. Im Inkasso ist sie die Grundlage für D/A. Sie lässt sich vor der Fälligkeit verkaufen (diskontieren).