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Entscheidung · 3 Min. Lesezeit

Bestätigtes Akkreditiv: Wann lohnt sich die Bestätigung?

Eine zweite Bank steht für die Zahlung gerade. Das kostet Provision und lohnt sich vor allem bei Länder- und Bankrisiko.

Wer steht für die Zahlung gerade?
Käufer
bestellt und zahlt
Bank des Käufers
eröffnet das Akkreditiv
Bestätigende Bank
meist in Ihrem Land
Sie
liefern und legen vor
Länder- und Bankrisiko liegen hier
zahlt aus eigener Verpflichtung
bekommt das Geld

Was die Bestätigung bringt

Art. 8

Eine zweite Bank, meist in Ihrem Land, gibt ein eigenes Zahlungsversprechen ab. Sind Ihre Dokumente in Ordnung, zahlt sie. Es spielt keine Rolle, was mit der Bank des Käufers ist (Art. 8). Fällt diese Bank aus oder darf kein Geld mehr aus dem Land, zahlt die bestätigende Bank trotzdem.

Wann sie sich lohnt

Sinnvoll ist sie bei Käufern in Ländern mit politischem Risiko oder Devisenmangel, bei Banken mit schwacher Bonität, bei hohen Beträgen und bei langen Laufzeiten. Bei einer starken Bank in einem stabilen Land brauchen Sie sie meistens nicht.

Was sie kostet

Die bestätigende Bank verlangt eine Provision. Sie hängt von Land, Bank, Betrag und Laufzeit ab. Wer sie zahlt, klären Sie im Kaufvertrag und im Akkreditiv. Bleibt das offen, gibt es später Streit.

Feld 49 lesen

Im Feld 49 steht, ob eine Bestätigung verlangt wird (CONFIRM), möglich ist (MAY ADD) oder ausgeschlossen ist (WITHOUT). Bei MAY ADD müssen Sie Ihre Bank selbst beauftragen. Sie muss nicht zusagen. Fragen Sie sie, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Wenn sich etwas ändert

Art. 10 b

Wird das Akkreditiv geändert, kann die bestätigende Bank die Änderung mitbestätigen oder nicht (Art. 10 b). Fragen Sie nach jeder Änderung nach, ob die Bestätigung weiter gilt.

Häufige Fragen

  • Was heißt MAY ADD im Feld 49?

    Die Bank des Käufers erlaubt eine Bestätigung, verlangt sie aber nicht. Wer sie will, beauftragt seine eigene Bank und klärt die Kosten.

  • Zahlt die bestätigende Bank auch, wenn die Bank des Käufers pleitegeht?

    Ja, wenn Ihre Dokumente stimmen. Sie haftet ab der Bestätigung selbst (Art. 8).

Prüfen Sie Ihre Akkreditiv-Dokumente, bevor die Bank es tut.

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