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Compliance · 4 Min. Lesezeit

No-Russia-Klausel und Güterlisten: Das sollten Sie prüfen

Für bestimmte Güter brauchen Sie eine Klausel gegen die Wiederausfuhr nach Russland. Dazu kommen Güterliste, Käufer und Zahlung.

Die Klausel nach Art. 12g

Art. 12

Für bestimmte Güter schreibt Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine Vertragsklausel vor. Der Käufer darf die Ware nicht nach Russland ausführen und nicht dort verwenden. Außerdem brauchen Sie eine Regelung für den Verstoß und müssen Verstöße melden. Welche Güter betroffen sind, steht in den Anhängen der Verordnung.

Die Güterliste

Die „Common High Priority Items“ sind eine Liste von Zolltarifnummern. Die EU, die USA, das Vereinigte Königreich und Japan haben sie als besonders wichtig für russische Waffensysteme eingestuft. Prüfen Sie die Zolltarifnummer Ihrer Ware gegen diese Liste. Bei einem Treffer müssen Sie genauer hinschauen, vor allem bei Lieferungen in Länder, über die Waren oft weitergeleitet werden.

Weitere Fragen vor der Lieferung

Wer nutzt die Ware am Ende? Passt die Menge zum Bedarf des Käufers? Kommt die Zahlung vom Käufer selbst und aus seinem Land? Ist der Lieferweg plausibel? Ist eine Antwort auffällig, fragen Sie nach und halten die Antwort schriftlich fest.

Namen und Eigentümer

Der Abgleich mit den Sanktionslisten von EU, USA (OFAC) und UN ist nötig, reicht aber nicht. Nach der Auslegung der EU zur Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gilt ein Unternehmen als mitgelistet, wenn eine gelistete Person mehr als 50 Prozent daran hält. Ihr Partner kann sauber aussehen und die Zahlung ist trotzdem verboten.

Wichtig zu wissen

Dieser Leitfaden ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der aktuelle Verordnungstext und die Auskunft von BAFA oder Zoll.

Häufige Fragen

  • Gilt die Klausel für jede Ausfuhr?

    Nein. Sie gilt nur für die Güter, die Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nennt. Welche das sind, steht in den Anhängen. Im Zweifel fragen Sie BAFA oder Zoll.

  • Reicht der Abgleich mit den Sanktionslisten?

    Nein. Er prüft nur Namen. Güterverbote, Weiterleitung und Eigentümerketten kommen als eigene Prüfpunkte dazu.

Prüfen Sie Ihre Akkreditiv-Dokumente, bevor die Bank es tut.

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