Soft Clauses im Akkreditiv erkennen
Eine Soft Clause macht Ihre Zahlung vom Käufer abhängig. Dann hilft Ihnen das Akkreditiv kaum noch.
- Rechnung und Packliste von Ihnen
- Konnossement des Beförderers
- Versicherungspolice
- Sie liefern
- Bank prüft
- Bank zahlt
- Zertifikat, das der Käufer unterschreibt
- Freigabe der Ware durch den Käufer
- Spediteur, den der Käufer später nennt
- Sie liefern
- Käufer entscheidet
- Zahlung offen
Was das ist
Eine Soft Clause ist eine Bedingung, die Sie nicht selbst erfüllen können, weil der Käufer mitspielen muss. Damit hängt Ihre Zahlung wieder an ihm. Genau das sollte das Akkreditiv eigentlich verhindern.
Typische Beispiele
Ein Inspektionszertifikat, das der Käufer oder sein Beauftragter unterschreibt. Eine Freigabe der Ware durch den Käufer. Eine Verladeanweisung, die der Käufer erst später schickt. Ein Spediteur, den der Käufer erst später nennt. Oder der Satz, das Akkreditiv gelte erst, wenn der Käufer zustimmt.
Was die Regeln sagen
Art. 5Art. 14 hBanken prüfen Dokumente, nicht die Ware (Art. 5). Eine Bedingung ohne Dokument, mit dem man sie nachweist, ignoriert die Bank (Art. 14 h). Das hilft nur begrenzt. Verlangt das Akkreditiv ein Dokument, das der Käufer ausstellt oder freigibt, liegt die Zahlung weiter bei ihm.
Was Sie tun können
Art. 10Lesen Sie den Entwurf des Akkreditivs vor der Verladung. Fragen Sie bei jedem Dokument: Wer stellt es aus? Kann ich es allein besorgen? Soft Clauses lassen Sie über eine Änderung streichen. Dafür müssen die eröffnende Bank, eine bestätigende Bank und Sie zustimmen (Art. 10).
Kurze Prüfliste
Stellt der Käufer ein Dokument aus? Hängt die Verladung oder die Zahlung an einer Freigabe? Steht fest, wer ein Zertifikat ausstellt? Gibt der Käufer den Inhalt eines Dokuments vor? Jedes Ja klären Sie vor der Verladung.
Häufige Fragen
Was ist eine Soft Clause?
Eine Bedingung, die nur der Käufer erfüllen kann, zum Beispiel ein von ihm unterschriebenes Inspektionszertifikat.
Ignoriert die Bank Bedingungen ohne Dokument?
Ja. Eine Bedingung ohne Nachweisdokument gilt als nicht angegeben (Art. 14 h). Bei Dokumenten, die der Käufer ausstellt, schützt Sie das aber nicht.
Prüfen Sie Ihre Akkreditiv-Dokumente, bevor die Bank es tut.
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