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Praxis · 3 Min. Lesezeit

Abweichungen im Akkreditiv: Was tun nach einer Rückweisung?

Die Bank hat fünf Bankarbeitstage, um Abweichungen zu melden. Danach haben Sie drei Wege zum Geld.

DanachBeheben und neu vorlegenVerzicht des KäufersAkkreditiv ändern lassen

Wie die Bank ablehnt

Art. 14 bArt. 16 c

Findet die Bank Abweichungen, lehnt sie die Dokumente ab. Das muss sie spätestens am fünften Bankarbeitstag nach der Vorlage mitteilen (Art. 14 b, 16 d). In der Mitteilung muss jede einzelne Abweichung stehen. Außerdem muss die Bank sagen, ob sie die Dokumente behält oder zurückschickt (Art. 16 c).

Verzicht durch den Käufer

Art. 16 b

Die Bank des Käufers darf ihren Kunden fragen, ob er auf die Abweichungen verzichtet. Sagt er ja, gibt die Bank frei (Art. 16 b). Die fünf Tage werden dadurch nicht länger. Ob der Käufer verzichtet, entscheidet er allein. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag sauber erfüllt haben.

Beheben und neu vorlegen

Läuft die Vorlagefrist noch, beheben Sie die Abweichung und reichen neu ein. Das ist oft der schnellste Weg. Die Bank braucht aber wieder Zeit und verlangt meist eine Gebühr. Ist die Frist abgelaufen, bleiben nur Verzicht oder Änderung.

Das Akkreditiv ändern

Art. 10 a

Steckt der Fehler im Akkreditiv, zum Beispiel in einer Bedingung, die niemand erfüllen kann, hilft eine Änderung. Dafür müssen die eröffnende Bank, eine bestätigende Bank und Sie zustimmen (Art. 10 a). Beauftragen muss sie der Käufer bei seiner Bank.

Zahlung ohne Akkreditiv

Klärt sich nichts, können Sie die Dokumente auf Inkassobasis einreichen. Dann zahlt der Käufer und nicht mehr die Bank. Besprechen Sie das mit Ihrer Bank, bevor Sie zustimmen.

Häufige Fragen

  • Wie schnell muss die Bank Abweichungen melden?

    Spätestens am fünften Bankarbeitstag nach der Vorlage (Art. 14 b und 16 d).

  • Darf die Bank später weitere Abweichungen nachschieben?

    Im Normalfall nicht. Die Mitteilung muss jede Abweichung nennen (Art. 16 c). Hält sich die Bank nicht an Art. 16, kann sie die Vorlage nicht mehr als fehlerhaft bezeichnen (Art. 16 f).

  • Ist jeder Tippfehler eine Abweichung?

    Nein. Ein Tippfehler, der den Sinn des Wortes nicht ändert, macht ein Dokument nach der Standardbankpraxis ISBP 745 nicht fehlerhaft. Ob der Sinn sich ändert, beurteilt die Bank.

Prüfen Sie Ihre Akkreditiv-Dokumente, bevor die Bank es tut.

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