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Praxis · 3 Min. Lesezeit

Akkreditiv-Fristen: Verladung, Vorlage, Verfall

Drei Termine entscheiden, ob Sie Ihr Geld bekommen. Am sichersten planen Sie vom Verfall aus rückwärts.

Die drei Termine

Das späteste Verladedatum steht im Feld 44C. Die Vorlagefrist steht im Feld 48. Das Verfalldatum mit Ort steht im Feld 31D. Jeder Termin gilt für sich. Sie können am letzten Tag verladen und müssen danach trotzdem rechtzeitig vorlegen.

Die Vorlagefrist

Art. 14 c

Steht im Akkreditiv eine Frist, gilt sie. Steht dort keine, haben Sie 21 Kalendertage nach der Verladung. Nach dem Verfall geht in keinem Fall etwas (Art. 14 c). Als Verladedatum zählt der Tag, an dem die Ware an Bord kam. Das Datum der Rechnung zählt nicht.

Verfall und Feiertage

Art. 29 aArt. 29 c

Fällt der Verfall auf einen Tag, an dem die Bank geschlossen hat, geht es am nächsten Bankarbeitstag weiter (Art. 29 a). Dasselbe gilt für das Ende der Vorlagefrist. Das späteste Verladedatum verschiebt sich nie (Art. 29 c). Welche Tage Feiertage sind, bestimmt der Ort der Bank. Ihr eigener Kalender spielt keine Rolle.

Rückwärts planen

Art. 14 b

Fangen Sie beim Verfall an und ziehen Sie ab: die Zeit für den Kurier, die Bearbeitungszeit Ihrer Hausbank und einen Puffer für Fehler. Die Bank hat bis zu fünf Bankarbeitstage zum Prüfen (Art. 14 b). Wer am letzten Tag vorlegt, hat keinen zweiten Versuch.

„On or about“

Art. 3

„On or about“ erlaubt fünf Kalendertage davor und danach, die genannten Tage eingeschlossen (Art. 3). Das gilt für Daten, nicht für Beträge.

Häufige Fragen

  • Wie lange habe ich nach der Verladung für die Vorlage?

    21 Kalendertage, wenn das Akkreditiv nichts anderes sagt. Spätestens aber bis zum Verfall (Art. 14 c).

  • Verschiebt sich die Verladefrist, wenn der Verfall auf einen Feiertag fällt?

    Nein. Art. 29 verschiebt nur den Verfall und die Vorlagefrist.

  • Wo muss ich vor dem Verfall vorlegen?

    Am Verfallort aus dem Akkreditiv. Liegt er bei einer Bank im Ausland, müssen die Dokumente dort rechtzeitig ankommen. Abschicken reicht nicht.

Prüfen Sie Ihre Akkreditiv-Dokumente, bevor die Bank es tut.

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