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Dokumente · 3 Min. Lesezeit

Welche Dokumente die Bank beim Akkreditiv sehen will

Was Sie einreichen müssen, steht im Akkreditiv. Alles andere interessiert die Bank nicht.

Wer stellt welches Dokument aus?
  • HandelsrechnungStellen Sie selbst ausArt. 18
  • TransportdokumentStellt aus: Reederei oder SpediteurArt. 19 bis 24
  • VersicherungStellt aus: VersichererArt. 28
  • PacklisteStellen Sie selbst aus
  • UrsprungszeugnisStellt aus: Kammer

Die Liste steht im Akkreditiv

Art. 14 g

Welche Dokumente die Bank sehen will, steht im Akkreditiv selbst, meist im Feld 46A. Die Bank prüft genau diese Dokumente. Schicken Sie etwas mit, das nicht verlangt ist, schaut sie nicht hin und kann es zurückgeben (Art. 14 g).

Die üblichen Dokumente

Art. 18

Fast immer dabei sind die Handelsrechnung, das Transportdokument und oft eine Versicherung. Je nach Akkreditiv kommen Packliste, Ursprungszeugnis oder ein Zertifikat dazu. Die Rechnung stellen Sie auf den Käufer aus, in der Währung des Akkreditivs und mit der Warenbeschreibung aus dem Akkreditiv (Art. 18).

Original oder Kopie

Art. 17

Von jedem verlangten Dokument brauchen Sie mindestens ein Original (Art. 17). Als Original gilt, was erkennbar im Original unterschrieben, gestempelt oder gekennzeichnet ist. Sind nur Kopien verlangt, reicht auch ein Original.

Das Datum

Art. 14 i

Ein Dokument darf älter sein als das Akkreditiv. Es darf aber nicht später datiert sein als der Tag Ihrer Vorlage (Art. 14 i). Ein Zertifikat, das erst nach der Einreichung ausgestellt wird, ist deshalb ein Fehler.

So gehen Sie vor

Schreiben Sie die Dokumente aus Feld 46A ab. Notieren Sie zu jedem, wer es ausstellt, wie viele Originale und Kopien verlangt sind und bis wann Sie es brauchen. Vergleichen Sie danach Beträge, Mengen, Namen und Warenbeschreibung in allen Dokumenten. Hier passieren die meisten Fehler.

Häufige Fragen

  • Muss die Rechnung unterschrieben sein?

    Nur wenn das Akkreditiv es ausdrücklich verlangt. Von selbst ist keine Unterschrift nötig (Art. 18 a).

  • Was passiert mit einem Dokument, das gar nicht verlangt ist?

    Die Bank ignoriert es und kann es Ihnen zurückgeben (Art. 14 g).

  • Wie viele Originale muss ich einreichen?

    Mindestens eins je Dokument. Verlangt das Akkreditiv mehr, etwa einen vollen Satz Konnossemente, gilt diese Zahl.

Prüfen Sie Ihre Akkreditiv-Dokumente, bevor die Bank es tut.

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