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Dokumente · 3 Min. Lesezeit

Ursprungszeugnis & Präferenzursprung

Warum der Warenursprung über Zölle entscheidet und welche Nachweise Sie brauchen.

Der handelsübliche Ursprung

Das Ursprungszeugnis der IHK belegt, woher die Ware stammt, ohne dass es Zollvorteile gibt. Käufer, Zoll oder Akkreditiv verlangen es oft.

Der Präferenzursprung

Freihandelsabkommen geben Zollvorteile, wenn die Ware deren Ursprungsregeln erfüllt. Nachweise sind zum Beispiel die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Ursprungserklärung eines ermächtigten Ausführers.

Die Falle

Der Nachweis muss genau so aussehen, wie das Akkreditiv ihn verlangt. Ein falscher Typ oder eine fehlende Beglaubigung führt zu einer Abweichung.

Prüfen Sie Ihre Akkreditiv-Dokumente, bevor die Bank es tut.

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