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Ursprungszeugnis & Präferenzursprung
Warum der Warenursprung über Zölle entscheidet und welche Nachweise Sie brauchen.
Der handelsübliche Ursprung
Das Ursprungszeugnis der IHK belegt, woher die Ware stammt, ohne dass es Zollvorteile gibt. Käufer, Zoll oder Akkreditiv verlangen es oft.
Der Präferenzursprung
Freihandelsabkommen geben Zollvorteile, wenn die Ware deren Ursprungsregeln erfüllt. Nachweise sind zum Beispiel die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Ursprungserklärung eines ermächtigten Ausführers.
Die Falle
Der Nachweis muss genau so aussehen, wie das Akkreditiv ihn verlangt. Ein falscher Typ oder eine fehlende Beglaubigung führt zu einer Abweichung.
Prüfen Sie Ihre Akkreditiv-Dokumente, bevor die Bank es tut.
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