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Documentary Credit · UCP 600

Akkreditiv

Das Zahlungsversprechen einer Bank: sicher, aber mit vielen Dokumenten. Üblich bei Neukunden, schwierigen Ländern oder größeren Beträgen.

Fachbegriffe zum Thema

  • Akkreditiv (Letter of Credit, L/C)

    Eine Bank verspricht, dem Exporteur Geld zu zahlen, wenn er die verlangten Dokumente pünktlich und fehlerfrei vorlegt. So hängt die Zahlung nicht mehr an der Zahlungsmoral des Käufers.

  • Bestätigtes Akkreditiv

    Neben der Bank des Käufers verspricht eine zweite Bank die Zahlung, meist die Bank des Exporteurs. Das gibt Sicherheit, wenn die Bank des Käufers schwach ist.

  • Standby-Akkreditiv (SBLC)

    Es funktioniert wie eine Garantie. Die Bank zahlt nur, wenn der Käufer seine Rechnung nicht bezahlt. Das ist üblich im Anlagenbau und bei laufenden Lieferungen.

  • Diskrepanz

    Die Dokumente passen nicht zu den Bedingungen des Akkreditivs. Das ist der häufigste Grund für verspätete oder verweigerte Zahlung.

  • UCP 600

    Das Regelwerk der ICC für Akkreditive. Es legt fest, wie Banken Dokumente prüfen und wann sie zahlen.

  • Akkreditivbestätigung

    Eine zweite Bank gibt neben der eröffnenden Bank ein eigenes Zahlungsversprechen ab. Das hilft bei Länder- und Bankrisiko.

  • Bestätigungskosten / Confirmation Fee

    Die Provision der bestätigenden Bank dafür, dass sie das Zahlungsrisiko übernimmt. Sie hängt von Land, Bank und Laufzeit ab.

  • Rembours

    Der Weg, auf dem die zahlende Bank ihr Geld von der eröffnenden Bank zurückbekommt (Reimbursement).

  • Nachsichtakkreditiv (Deferred Payment)

    Die Bank zahlt erst eine vereinbarte Zeit nach Aufnahme der Dokumente, nicht sofort.